Unser Leistungspaket für Käufer
In 7 Schritten erfolgreich zum Eigenheim. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie und begleiten Sie bis hin zum notariellen Kaufvertrag. Worauf Sie beim Kauf einer Liegenschaft achten müssen, erfahren Sie hier:
1. Immobiliensuche
Der Traum vom Eigenheim.
Wir haben Ihr Traumobjekt im Angebot? Dann freuen wir uns über Ihre unverbindliche Anfrage. Gerne informieren wir Sie über alle Einzelheiten der Immobilie. Ist nichts Passendes für Sie dabei? Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
2. Die Besichtigung
Der erste Eindruck zählt.
Gerne können Sie die Immobilie unverbindlich mit uns besichtigen, um sich vor Ort ein Bild davon machen zu können. Gleichzeitig gibt Ihnen der Immobilienmakler nähere Auskunft über die Lage der Immobilie, die Bausubstanz, die Innenausstattung usw. Fragen und Unklarheiten können bei dieser Gelegenheit am besten geklärt werden.
3. Die Reservierung
Zeit zum Beraten und Entscheiden.
Jede Immobilie kann für einige Tage reserviert werden. Sollten Sie sich nach Ablauf dieser Frist für das Objekt entscheiden, verfassen wir gemeinsam ein Kaufangebot, welches an den Verkäufer gerichtet wird. Diesem Kaufangebot wird als Angeld zur Bestätigung (Art. 1385 ZBG) ein Zirkularscheck beigelegt, der bei Immobilien Niederkofler bis zur Annahme des entsprechenden Kaufangebots hinterlegt wird. Im Falle der Annahme des Angebots, wird von unserer Rechtsabteilung der Kaufvorvertrag erstellt.
4. Der Kaufvorvertrag
Vor dem Kaufvertrag.
Bei einem Immobilienkauf in Südtirol ist es üblich, vor dem Abschluss des Kaufvertrages, einen Kaufvorvertrag zu unterzeichnen. Dieser ist für beide Vertragsparteien bindend und verpflichtet zum Abschluss des definitiven Vertrages. In der Regel wird zu diesem Zeitpunkt die Zahlung vom Angeld/Anzahlung fällig. Erst nach Abschluss des Kaufvertrages und der grundbücherlichen Durchführung desselben geht das Eigentum auf den Käufer über. Sofern der Käufer vom Kaufvorvertrag zurücktritt, kann die verkaufende Partei das bezahlte Angeld einbehalten. Tritt hingegen der Verkäufer zurück, kann der Käufer das Angeld in doppelter Höhe einfordern.
5. Der Kaufvertrag
Übertragung des Eigentums.
Nach Abschluss des Kaufvertrages und grundbücherlichen Durchführung desselben, erfolgt die Eigentumsübertragung. Die definitiven Kaufverträge werden vor dem Notar abgeschlossen, der dieselben in Form von Privaturkunden mit beglaubigten Unterschriften der Parteien abfasst. Im Unterschied zu den öffentlichen Urkunden, die in Italien für Schenkungen verpflichtend sind und für deren Inhalt der Notar verantwortlich ist, ist eine notarielle Beglaubigung nur das Zeugnis darüber, dass im Beisein des Notars die Unterschriften der Parteien geleistet und deren Identität überprüft wurden. Für den Inhalt des Vertrags übernimmt der Notar in letzterem Fall keine Verantwortung.
6. Steuern beim Wohnungskauf
Die richtige Berechnung.
Die Besteuerung erfolgt gemäß der Nutzung (z.B. Erstwohnung, Zweitwohnung, Luxuswohnung,…). Die anfallenden Steuern trägt (falls nicht anders vereinbart) die kaufende Partei.
Kauf von Privatpersonen:
Registersteuer (2% oder 9% auf den Katasterwert),
fixe Hypothekarsteuer (€ 50,00) und fixe Katastersteuer (€ 50,00).
Kauf von Bau- oder Handelsunternehmen:
4%, 10% oder 22% MwSt. des Kaufpreises,
Fixgebühren von € 600,00 (Register-, Hypothekar- und Katastersteuer).
7. Betreuung nach Abschluss des Kaufvertrages
Kundenservice bis zum Schluss.
Auch nach Abschluss des Kaufvertrages sind wir für unsere Kunden da. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner und beraten Sie gerne ebenso bei künftigen Immobilienangelegenheiten (Mietverträgen, Kaufverträgen usw.).