Attraktive Ferienimmobilien von Immobilien Niederkofler

Sie sind auf der Suche nach einer Ferienimmobilie in Südtirol oder am Gardasee? Sehr gerne beraten und begleiten wir Sie bei Ihrer Immobiliensuche und der Kaufabwicklung.

65 Immobilien

Innichen - Dorfzentrum

Wohnfläche

72 m²

Zimmer

4

Badezimmer

2

620.000

620.000

Bozen - Bozner Boden-Rentsch

Wohnfläche

58 m²

Zimmer

3

Badezimmer

1

400.000

400.000

Bruneck - Zentrum

Wohnfläche

54 m²

Zimmer

3

Badezimmer

2

380.000

380.000

Welsberg/Taisten - Welsberg

Wohnfläche

57 m²

Zimmer

3

Badezimmer

1

320.000

320.000

Bruneck - Reischach

Wohnfläche

63 m²

Zimmer

4

Badezimmer

2

450.000

450.000

Bozen - Stadtzentrum

Wohnfläche

68 m²

Zimmer

3

Badezimmer

2

767.000

767.000

Bozen - Stadtzentrum

Wohnfläche

81 m²

Zimmer

4

Badezimmer

2

888.000

888.000

Bozen - Stadtzentrum

Wohnfläche

68 m²

Zimmer

3

Badezimmer

2

714.000

714.000

Bozen - Stadtzentrum

Wohnfläche

63 m²

Zimmer

3

Badezimmer

1

534.600

534.600

Bozen - Stadtzentrum

Wohnfläche

76 m²

Zimmer

3

Badezimmer

2

669.600

669.600

Bozen - Stadtzentrum

Wohnfläche

38 m²

Zimmer

2

Badezimmer

1

405.000

405.000

Bozen - Stadtzentrum

Wohnfläche

38 m²

Zimmer

1

Badezimmer

1

390.000

390.000

Bozen - Stadtzentrum

Wohnfläche

28 m²

Zimmer

1

Badezimmer

1

270.000

270.000

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Wichtig zu wissen:

Was ist die Konventionierung?

In Südtirol unterscheidet man gemäß Landesgesetzt Nr. 13/1997 zwischen “freien” und “konventionierten” Wohnimmobilien. Bei einem Neubau muss mindestens 60% der Wohnungen konventioniert werden. Diese konventionierten Wohnungen dürfen nur von Personen besetzt werden, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in einer Gemeinde Südtirols haben und die selbst bzw. deren Familienmitglieder nicht bereits Eigentümer einer dem Bedarf der Familie angemessenen Wohnung sind oder nicht an einer solchen Wohnung das Fruchtgenuss- oder Wohnrecht haben. Zudem muss die Wohnung innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von berechtigten Personen besetzt werden, welche Ihren Hauptwohnsitz in diese Wohnung verlegen.

Frei verfügbare Wohnungen

Als Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitz kommen in Südtirol ausschließlich die sog. “freie verfügbaren” Wohnungen in Frage. Der Kauf einer Immobilie in Italien kann einige bürokratischen und steuerlichen Hürden mit sich bringen. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Suche und beim Ankauf Ihrer Traumimmobilie im Hochpustertal, im Tauferer-Ahrntal, in den Dolomiten oder im Raum Bruneck, sondern stehen Ihnen als Käufer auch bei bürokratischen sowie steuerlichen Themen rund um den Erwerb einer Auslandsimmobilie mit Rat und Tat zur Seite.

Anders als im restlichen italienischen Staatsgebiet, in dem das vom Zivilgesetzbuch geregelte Eintragungssystem gilt, findet in Südtirol das Grundbuch Anwendung, das Rechtssicherheit und Transparenz gewährleistet. Es ermöglicht die unproblematische Überprüfung der Geschichte einer Liegenschaft und gründet auf dem Eintragungsgrundsatz (d.h. nur das Eingetragene gilt).

Zusatzkosten beim Ankauf einer Ferienimmobilie in Italien:

Die Notarspesen belaufen sich in der Regel auf ca. 1 % des Kaufpreises, abhängig davon ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird. Beim Ankauf einer Neubauimmobilie von einem Unternehmen beträgt die MwSt. 10%, sofern es sich um eine Zweit- bzw. Ferienwohnung handelt. Der Ankauf einer gebrauchten Wohnung von einer Privatperson ist hingegen MwSt.-frei. Die Grunderwerbssteuer setzt sich aus der Register-, der Hypothekar- und der Katastergebühr zusammen. Bei einem MwSt.-pflichtigen Kauf beträgt diese jeweils pauschal Euro 200,00, bei einem MwSt.-freien Kauf beträgt die Registergebühr 9% des Katasterwertes und die Hypothekar- und Katastergebühr jeweils Euro 50,00.

Ablauf eines Immobilienkaufes in Südtirol

In Südtirol ist es üblich, dass zuerst ein unwiderrufliches Kaufangebot oder ein verpflichtender Kaufvorvertrag erstellt wird. Gleichzeitig wird meist das Angeld zur Bestätigung in Höhe von 10-30% des Kaufpreises an den Verkäufer bezahlt.

In einem zweiten Schritt wird der Kauf mittels notariellen Kaufvertrags durch einen italienischen Notar beurkundet und im Anschluss die Eigentumseinverleibung im Grundbuch beantragt.