Neues, zentrales Büro im Erdgeschoss

69 m² 

1

950 € 

Bruneck - Zentrum

4734

Eckdaten

Allgemeine Informationen:

Objektart:

Büro / Praxis

Überlassung:

Miete

Kaltmiete:

950 €

Aufzug:

Ja

Möblierung:

unmöbliert

Fläche & Ausstattung:

Nettofläche:

69 m²

Verkaufsfläche:

93 m²

Kellerfläche:

5 m²

Zimmer:

3

Balkon-/ Terrassenfläche:

22 m²

Seperate WC:

1

Zustand & Energieeffizienz:

Objektzustand:

neuwertig

Energiequelle:

Fernwärme

Heizungsart:

Bodenheizung

Energieklasse:

A

Beschreibung

Neuwertiges Büro im Zentrum von Bruneck zu vermieten.

Das Büro befindet sich im Erdgeschoss und besteht aus einem Eingangsbereich, zwei kleineren und einem großen Büroraum, einem Bad, einer einladenden Terrasse und einem Keller. Ebenso gehört zur Liegenschaft ein Garagenstellplatz.

Das Büro ist ab sofort verfügbar!

Grundriss

Information

Steuern

Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:

Kauf von Privatperson:

Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.

  • Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:

Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:

  • Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).

Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.

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