Bürolokal im 1.Obergeschoss mit 2 Autoabstellplätze
165 m²
2
5
1.200 €
Bozen - Oberau-Haslach
4725
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Büro / Praxis
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
1.200 €
Etage:
1
Aufzug:
Nein
Möblierung:
unmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettofläche:
165 m²
Verkaufsfläche:
190 m²
Zimmer:
5
Seperate WC:
2
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
1990
Objekt saniert:
2014
Objektzustand:
gut / ausreichend
Energiequelle:
Gas
Heizungsart:
Zentralheizung
Energieklasse:
G
Beschreibung
Das Büro besteht aus 5 Büros, 1 Korridor, 1 WC-Vorraum, 2 WC, 1 Abstellraum, 1 Sekretariat.
Zusätzlich stehen im Erdgeschoss 2 Autoabstellplätze zur Verfügung.
Die Immobilie befindet sich in der Industriezone Bozen Süd, im Weinbergweg.
In unmittelbarer Nähe finden Sie so gut wie alles: Banken, Supermärkte, Büros, Geschäfte usw.
Das Stadtzentrum ist leicht mit dem Fahrrad oder mit dem Auto zu erreichen.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.