Zwei Arbeitsplätze (abtrennbar) in Bürogemeinschaft zu vermieten
25 m²
1
1
600 €
Bruneck - Zentrum
4721
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Büro / Praxis
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
600 €
Etage:
1
Aufzug:
Ja
Möblierung:
vollmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettofläche:
25 m²
Verkaufsfläche:
30 m²
Zimmer:
1
Seperate WC:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Objektzustand:
gut / ausreichend
Energiequelle:
Fernwärme
Heizungsart:
Bodenheizung
Energieklasse:
B
Beschreibung
Vermietet wird ein Büroraum mit zwei Arbeitspläten in einem Gemeinschaftsbüro in Bruneck mit Internetanschluss (Glasfaser), einem Drucker/Kopierer, einem Plotter zum Drucken von großen Plänen und einem Reinigungsservice. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines informatisierten Konferenz- und Besprechungsraum.
Das Büro befindet sich nur wenige Gehminuten vom Zentrum entfernt.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.