Büroraum in der Stadtgasse zu vermieten

20 m² 

1

0.00 

450 € 

Bruneck - Historische Zentrum

4712

Eckdaten

Allgemeine Informationen:

Objektart:

Büro / Praxis

Überlassung:

Miete

Kaltmiete:

450 €

Etage:

2

Aufzug:

Nein

Möblierung:

vollmöbliert

Fläche & Ausstattung:

Nettofläche:

20 m²

Verkaufsfläche:

28 m²

Zimmer:

1

WC's:

0.00

Zustand & Energieeffizienz:

Objektzustand:

gebraucht

Energiequelle:

Fernwärme

Heizungsart:

Heizkörper

Energieklasse:

G

Beschreibung

Büroraum in der Stadtgasse Bruneck wird zur Miete angeboten.

Vermietet wird ein Büroraum in der Stadtgasse Bruneck mit gemeinschaftlicher Nutzung von WCs, Eingangsbereich und Terrasse. Schmuckstück dieses Büros ist die großzügige Terrasse Richtung Rienz, welche zum lockeren Arbeiten und Verweilen einlädt.

Das Büro befindet sich im 2. Stock eines historischen Stadthauses.

Grundriss

Information

Steuern

Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:

Kauf von Privatperson:

Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.

  • Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:

Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:

  • Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).

Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.

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