Geschäftslokal/Büro mit vier Parkplätzen im Zentrum zu vermieten
90 m²
1
2
1.800 €
Bruneck - Zentrum
4652
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Geschäftslokal
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
1.800 €
Etage:
0
Aufzug:
Nein
Möblierung:
unmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettofläche:
90 m²
Verkaufsfläche:
118 m²
Kellerfläche:
34 m²
Zimmer:
2
Balkon-/ Terrassenfläche:
14 m²
Seperate WC:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Fernwärme
Heizungsart:
Heizkörper
Energieklasse:
F
Beschreibung
Das Erdgeschoss ist über eine rollstuhlgerechte Rampe erreichbar. Dort befinden sich zwei große Räume, ein Abstellraum und ein WC. Im Untergeschoss, welches über eine interne Treppe zugänglich ist, befindet sich ein Keller und ein Heizraum.
Vor dem Geschäft sind 4 Stellplätze für Kunden und/oder Mitarbeiter vorhanden.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.