Geräumige 4- Zimmerwohnung mit sonniger Terrasse für Ansässige - W7
81 m²
4
3
2
Preis auf Anfrage
Toblach - Neu-Toblach
3686
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Etagenwohnung
Überlassung:
Kauf
Kaufpreis:
Preis auf Anfrage
Wohnung für Ansässige:
Ja
Etage:
1
Ausrichtung:
S
Aufzug:
Ja
Möblierung:
unmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
81 m²
Verkaufsfläche:
124 m²
Balkon-/ Terrassenfläche:
45 m²
Kellerfläche:
10 m²
Zimmer:
4
Schlafzimmer:
3
Badezimmer:
2
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
2023
Objektzustand:
neu / im Bau
Energiequelle:
Fernwärme
Heizungsart:
Bodenheizung
Energieklasse:
A
Beschreibung
Diese 4-Zimmerwohnung befindet sich im 1.Obergeschoss und besteht aus einem Eingangsbereich, drei Schlafzimmern, zwei Bäder sowie einer geräumigen Wohnküche, mit Zugang zur Terrasse.
Ein Keller ist im Preis inklusive; Ein Garagenstellplatz kann für 25.000,00 € + MwSt. und ein Außenstellplatz für 10.000,00 € + MwSt. dazu erworben werden.
Das Projekt wird nach Klimahaus A Standards gebaut. Käufer haben noch die Möglichkeit, bei der Einteilung der Räumlichkeiten und Auswahl der Materialien (Böden, Sanitäre...) mitzubestimmen.
Die Wohnung ist laut Art. 39, Landesgesetz 9/2018 für Ansässige gebunden.
Baubeginn: 2023
Schlüsselfertige Übergabe: 2024
Die Gemeinde Toblach liegt im Hochpustertal. Das “Tor zu den Dolomiten” grenzt an die Naturparks Drei Zinnen in den Sextner Dolomiten und Fanes-Sennes-Prags und birgt mit dem Toblacher See und dem Dürrensee zwei bedeutende Wasserspiegel. Zur Gemeinde Toblach gehört nicht nur Alt- und Neu-Toblach, sondern auch die Ortschaften Aufkirchen, Wahlen und das Silvestertal.
Zu den Sehenswürdigkeiten gehören die sagenumwobenen Herbstenburg sowie die 5 Passionskapellen entlang der Maximilianstraße, die dem ältesten Kreuzweg Tirols zugehörig sind. Ein Ausflug entlang der stillgelegten Bahntrasse ins Höhlensteintal, ein Spaziergang am Naturlehrpfad Toblacher See oder eine Tour über den Höhenweg zeigen Ihnen Toblach von seiner schönsten Seite.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.