Großzügiges, helles Büro/Handwerkerlaboratorium in Obervintl

321 m² 

1

498.000 € 

Vintl - Obervintl

2372

Eckdaten

Allgemeine Informationen:

Objektart:

Büro / Praxis

Überlassung:

Kauf

Kaufpreis:

498.000 €

Etage:

1

Aufzug:

Ja

Möblierung:

unmöbliert

Fläche & Ausstattung:

Nettofläche:

321 m²

Zimmer:

3

Seperate WC:

2

Zustand & Energieeffizienz:

Baujahr:

2001

Objektzustand:

gebraucht

Energiequelle:

Fernwärme

Heizungsart:

Energieklasse:

Beschreibung

Großzügiges, helles Büro/Handwerkerlaboratorium in Obervintl zu verkaufen.

Die Immobilie befindet isch im 1. Obergeschoss und besteht aus einem großen Büroraum, der individuell abgetrennt werden kann, einem Vorraum, zwei WC's und einem Balkon.

Nach Vereinbarung kann auch die Möblierung vom Käufer übernommen werden.

Die Immobilie befindet sich in der Pustertalerstraße, in Obervintl.

Grundriss

Information

Steuern

Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:

Kauf von Privatperson:

Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.

  • Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:

Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:

  • Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).

Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.

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