Sie möchten eine Immobilie in Südtirol kaufen? Dabei gibt es einige Aspekte zu beachten. Wir informieren Sie über die Besonderheiten eines Immobilienkaufs in Südtirol und was es mit der Konventionierung auf sich hat.
Wer kann in Südtirol eine Immobilie kaufen?
Grundsätzlich gilt: Der Erwerb einer Wohnung in Südtirol steht europäischen Staatsbürgern offen. Ihnen stehen hierbei die gleichen Rechte wie italienischen Bürgern zu, was den Kauf von Immobilien betrifft.
Bevor Sie eine Immobilie in Südtirol erwerben können, benötigen Sie jedoch eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale). Diese ist nicht nur für den Immobilienkauf notwendig, sondern auch für die Eröffnung eines Bankkontos und die Anmeldung von Verträgen, wie beispielsweise Strom oder Mobilfunk. Die Beantragung kann direkt bei der örtlichen Steuerbehörde (Agentur der Einnahmen – Agenzia delle Entrate) oder über die italienische Botschaft im eigenen Land erfolgen. Da die Bearbeitungszeit oft etwas länger dauert, empfiehlt es sich, diesen Schritt frühzeitig zu planen.
Konventionierte Wohnungen: Eine besondere Bindung für Ansässige
Ein wichtiger Aspekt, den Sie als Käufer in Südtirol berücksichtigen sollten, ist die Möglichkeit, konventionierte Wohnungen zu erwerben. Diese Unterkünfte sind häufig günstiger, jedoch mit einer Bedingung im Grundbuch verbunden. So dürfen konventionierte Wohnungen ausschließlich von Personen bewohnt werden, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben oder dort einer Beschäftigung nachgehen. Dies bedeutet, dass eine Nutzung als Ferienwohnung oder Zweitwohnung ausgeschlossen ist.
Unterschiede im Immobilienrecht
Das Immobilienrecht in Italien und Südtirol weist einige wesentliche Unterschiede auf, die vor allem auf den Autonomiestatus Südtirols und den Schutz der einheimischen Bevölkerung zurückzuführen sind.
Eigentumserwerb und Beschränkungen für Nicht-Ansässige
In Italien kann grundsätzlich jeder – auch ausländische Staatsbürger – Immobilien erwerben. In Südtirol hingegen gelten strengere Regeln. Viele Immobilien, insbesondere Wohnungen, unterliegen einer Bindung für Ansässige (auch Konventionierung). Diese besagt, dass nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Südtirol ansässig sind und/oder dort arbeiten, eine solche Wohnung nutzen dürfen. Damit soll verhindert werden, dass zu viele Immobilien als Zweitwohnsitze erworben werden und der Wohnraum für die einheimische Bevölkerung knapp wird.
Grundbuch- und Katasterwesen
Auch in der Verwaltung der Immobilien gibt es Unterschiede. Südtirol hat ein eigenes, historisch gewachsenes Grundbuchsystem, das auf der alten österreichischen Grundbuchordnung Tirols basiert und den Käufern Rechtssicherheit, insbesondere in Bezug auf Eigentumsnachweise und Belastungen von Immobilien bietet.
Steuern und Abgaben
Beim Immobilienkauf fallen in Italien verschiedene Steuern an, darunter Registrierungs-, Hypotheken- und Katastergebühren. Die Höhe richtet sich unter anderem danach, ob die Immobilie als Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz genutzt wird. In Südtirol gibt es zusätzliche steuerliche Regelungen, insbesondere höhere Abgaben für Zweitwohnsitze. Dadurch soll verhindert werden, dass sich zu viele Immobilien in der Hand von Personen befinden, die nicht dauerhaft in Südtirol leben.
Fazit
Während das italienische Immobilienrecht weitgehend liberal ist, gibt es in Südtirol zahlreiche Sonderregelungen, die darauf abzielen, den Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu schützen und die Landwirtschaft nachhaltig zu erhalten. Dies zeigt sich insbesondere in der Konventionierung von Immobilien, den steuerlichen Maßnahmen gegen spekulativen Immobilienerwerb und dem besonderen Schutz landwirtschaftlicher Betriebe.